Unsere Kernkompetenzen Agrarrecht und Landwirtschaftsrecht
Mit unseren Kernkompetenzen im Bereich Agrarrecht und Landwirtschaftsrecht helfen wir Landwirten und bäuerlichen Familien bei all Ihren landwirtschaftsbetrieblichen, familiären und auch persönlichen Problemen.
Unser Motto ist: Sie konzentrieren sich auf die Landwirtschaft und Ihre Familie, wir kümmern uns um Ihr Recht.
Eine zeitliche Zäsur im Leben einer Landwirtsfamilie ergibt sich meist daraus, dass die aus dem aktiven Betriebsgeschehen ausscheidenden Eltern den Hof in die nächste Generation weitergibt. Gerade eine Hofübergabe stellt für Alt und Jung eine erhebliche und weitreichende Zäsur dar, die es in allen Belangen wohl zu überlegen gilt. Ebenso für die Übergeber, die sogenannten Altenteiler, wie auch für die Hofübernehmer werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf Jahrzehnte hinaus festgelegt. Nicht selten spielen sogar aus der Großelterngeneration herrührende Austragsrechte noch eine Rolle, wenn aus der vormaligen Hofübernahme der jetzigen Übergeber noch Leibgedinge und sonstige Versorgungen sicherzustellen sind.
Zentrales Element einer Hofübergabe ist der Hofübergabevertrag
Zentrales Element einer Hofübergabe ist der Hofübergabevertrag. Dieser muss in notarieller Form errichtet werden, weil es immer auch darum geht, die landwirtschaftlichen Nutzflächen samt Hofstelle mit Wirtschafts- und Wohngebäuden zu übergeben und die Grundstücksbesicherung der Altenteilerrechte einzurichten. In Vorbereitung hierzu gilt es genau zu überlegen, welche Regelungen mit welchen zu bedenkenden Folgen in den Hofübergabevertrag gewünscht einzustellen sind oder gerade eben nicht. Nachdem das Notariat keine weitergehende rechtliche Beratung erteilt, sehen wir als Rechtsanwälte und Kanzlei für Agrarrecht und Landwirtschaftsrecht mit Blick auf diese rechtlichen Zusammenhänge der anzustrebenden oder auch zu vermeidenden Regelungen im Übergabevertrag eine unserer Kernkompetenzen und besonders hervorzuhebenden Tätigkeitsgebiete. Steuerliche Beratung leisten auch wir nicht, arbeiten hierzu jedoch mit Kooperationspartnern zusammen, die sich schon lange und erfahren mit den Themen etwa des landwirtschaftlichen Steuerrechts befassen. Man kann nur in seiner Profession das wirklich Beste geben, weshalb jede(r) nur das tun soll, was sie/er wirklich kann. Wir erachten es als unsere Verantwortung und Pflicht, bei Fragestellungen in Richtung besonderer beruflicher Ausrichtung die darauf spezialisierten Berater mit einzubeziehen. Selbstverständlich bereiten wir dann in Zusammenarbeit mit dem zu beauftragenden Notariat in enger Abstimmung den Hofübergabevertrag beurkundungsreif vor.
Weiter in die Details gehen wir hier nicht, weil unterschiedlichste Lebenssachverhalte, vielfältigste landwirtschaftsbetriebliche Besonderheiten und familiären Gegebenheiten die Einzelfallbetrachtung erfordern, welche mit diesem allgemeinen Blick auf die Kernthemen unseres Tätigseins vernünftig nicht geleistet werden kann.
Nutzung der von Landwirten bewirtschafteten Felder und Wiesen
Mit hoher Bedeutung steht weiter die Nutzung der von Landwirten bewirtschafteten Felder und Wiesen im Vordergrund unserer alltäglichen Kanzleiarbeit. Bezüglich solcher Flächennutzung unterteilen die Interessen in der Landwirtschaft sich vornehmlich in die Bewirtschaftung von Eigenflächen oder Pachtflächen. Letzteren Falles ist wieder sehr wesentlich zu unterscheiden, ob der die für ihn beste Lösung und Vertragsgestaltung sucht, der für seine landwirtschaftsbetriebliche Nutzung Grundstücke zupachten will oder derjenige, der seine landwirtschaftlichen Flächen, gegebenenfalls sogar als ganzen Betrieb mit Hofstelle und Maschinen nicht mehr selbst wirtschaften, sondern zur Nutzung pachtweise an einen anderen überlassen will. Gerade in dieser Differenzierung treten oftmals sehr konträr gegeneinander gerichtete Interessenkonflikte zu Tage. Der Pächter wird sich im Pachtvertrag natürlich die ihm eröffneten Nutzungen und Verwendungen so weit wie möglich ohne Einschränkung zuschreiben lassen wollen. Im Hinblick auf den späteren Rückerhalt der Pachtsache ist es demgegenüber verständliches Anliegen des Verpächters, die möglichst schonende Behandlung seines Grundeigentums wie etwa auch mitverpachteter Gebäude und sonstiger landwirtschaftsbetrieblicher Ausstattung ohne dauerhafte Schäden und Nachteile aus der vorangegangenen Bewirtschaftung sicherzustellen. Selbst der Bewirtschafter eigenen Landes hat mit angrenzenden Nutzern ebenso zu tun, wie mit öffentlich-rechtlichen Einschränkungen seines Wirtschaftens bis hin zu strafrechtlich relevanten Belangen beispielsweise des Gewässerschutzes. Auch hier ist es so, dass Einzelheiten nicht aufgearbeitet, sondern nur auf den jeweiligen Fall bezogen beraten und anwaltlich begleitet werden können.
Besonders weites Arbeitsgebiet mit Verwaltungsrecht und Themenbereich Fördermittel
Ein besonders weites Arbeitsgebiet unserer Kanzlei für Agrarrecht und Landwirtschaft ergibt sich neben vielen anderen Tätigkeitsfeldern immer mehr in das Verwaltungsrecht hinein verlagert aus Problemen mit der Gewährung von Fördermitteln und dem Landwirt oft Jahre später begegnenden Fördermittelregress, wenn geleistete Zahlungen von den Ämtern zurückgefordert werden. Meist zeigt es sich schon mit vielen Problemen und Hürden verbunden, die jeweiligen Fördermittelanträge überhaupt wirksam zu stellen. Vielfach problematischer sind es dann aber nach etwaigen Cross-Compliance-Kontrollen angelastete Verstöße, die von den verhängten Ahndungen her die Betriebe nicht selten existenziell betreffen können. Solche Eingriffe abzuwehren erfordert gerade im Verhältnis des einzelnen landwirtschaftlichen Unternehmers und Betriebes zur staatlichen Obrigkeit und Verwaltung Waffengleichheit unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe, um ebenso gegenüber Behörden wie auch Gerichten die eigenen Rechtspositionen auf Augenhöhe vertreten, verteidigen und durchsetzen zu können.
Agrarrecht und Landwirtschaftsrecht
Kein Berufszweig ist seit Jahren einem so tiefgreifenden Strukturwechsel unterworfen wie die Landwirtschaft. Hinzu kommt ein kaum überschaubares Geflecht national- und europarechtlicher Regelungen. Neben vielen Sondermaterien – wie etwa einem eigenen Sozialversicherungssystem der Landwirtschaft – sind auch die sonstigen Lebenssachverhalte bis hin zum Familienrecht und Erbrecht fast immer agrarrechtlichen und landwirtschaftsrechtlichen Besonderheiten unterworfen. Als besondere Abteilungen gibt es sogarLandwirtschaftsgerichte. Im Bereich des öffentlichen Rechts seien beispielhaft die Privilegierung für das Bauen im Außenbereich, das Flurbereinigungsverfahren und die Agrarförderung genannt. Nachfolgend einige der häufig an uns herangetragenen Themen:
Landpacht Grundstückskauf Stallbau Pflanzenschutz Düngung Tierhaltung Cross-Compliance Hofübergabe Testament Ehe- und Erbvertrag Scheidung Vermögen Zahlungsansprüche Fördermittel Maschinenschaden Impfpflicht Viehhandel Wald Wild Ökologischer Landbau Biogas Solarenergie Genehmigungen Enteignung Flurbereinigung Führerschein Bußgeld u. a.
Wir stehen Ihnen zur Seite, damit Sie sich auf Ihre Arbeit als landwirtschaftlicher Unternehmer konzentrieren können. Wir beraten und vertreten Sie und Ihre Angehörigen in allen betrieblichen und privaten agrarrechtlichen und landwirtschaftsrechtlichen Problemstellungen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der schon vorsorgenden Vermeidung von Schwierigkeiten etwa im Umgang mit Behörden und Dritten. Im Streitfall vertreten wir Sie vor den Landwirtschaftsgerichten und allen anderen Gerichten.