Strafrecht und Bußgeldrecht

Schnell und unvermittelt sehen Sie sich gerade als Verkehrsteilnehmer in die Verantwortung für einen Ihnen gegebenenfalls zu Unrecht angelasteten Regelverstoßmit vielleicht schweren Folgen einer Unfallverletzung oder noch schlimmer gestellt. Wie leicht ist der gebotene Abstand nicht eingehalten, die zulässige Geschwindigkeit überschritten, das Rotlicht übersehen. Strafe, Bußgeld, Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist für die Wiedererteilung oder Fahrverbot können unangenehme und auch die Existenz bedrohende Ahndungsfolgen sein.

Wir vertreten Sie in all diesen Fällen des Verkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts einschließlich der Führerscheinsachen und gegebenenfalls anzuratender Rechtsmittelführung.

Mit besonderem Schwerpunkt übernehmen wir Ihre Verteidigung in agrarrechtsspezifischer Betroffenheit bei Anlastung von Cross-Compliance-Verstößenbis hin zum Umweltstrafrecht. Sinnvoll ist dabei immer auch die schon vorsorgende Betrachtung möglicher Konfliktfelder, um regelgerechte Handhabung etwa nach der guten fachlichen landwirtschaftlichen Praxis schon von vorneherein sicherzustellen.