Erbrecht

Kaum jemand befasst sich gerne mit diesem Thema. Dennoch sollte Klarheit bestehen, wie die rechtliche Situation sich darstellt, wenn man selbst oder ein Angehöriger verstirbt. Dem Zufall sollte dabei so wenig wie möglich überlassen sein. Die gesetzliche Erbfolgehat eine oft ungewünschte Vermögensverteilung zur Folge, die zu erbitterten Streitigkeiten innerhalb der Familieund zur Zerschlagung wirtschaftlicher Werte führen kann. Um dies zu vermeiden, sollten frühzeitig etwa mittels Testament oder Erbvertrag und vielleicht auch schon im Wege der Übergabe unter Lebenden für alle Beteiligten akzeptable Regelungen getroffen werden. Sich rechtzeitig zu orientieren kann vor allem denen viel Ärger ersparen, die eigentlich mit Gutem bedacht sein sollten.

Wir helfen Ihnen die auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Nachfolge in Ihr Vermögen und Lebenswerk nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Dabei bedarf es ebenfalls sorgfältiger Überlegung, ob ein Teil des Vermögens bereits zu Lebzeiten im Wege vorweggenommener Erbfolge oder doch erst mit dem Ableben übergehen soll.

Wir beraten Sie bei der Nachfolgeplanung und inhaltlichen Ausgestaltung von Übergabeverträgen, Erbverträgen und letztwilligen Verfügungen, vor allem auch unter Berücksichtigung besonderer Rahmenbedingungen wie etwa bei Verheirateten, Geschiedenen, Unternehmerfamilien, Landwirtschaftsbetrieben, Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Zur Erbauseinandersetzung machen wir Ihre Ansprüche geltend, einschließlich etwaiger Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse. Wir regeln und übernehmen die Testamentsvollstreckung.